Unfallversicherung Unfall Versicherung Finanz-Fibel.de

Altersvorsorge, Rente, Rentenversicherung
Unfallversicherung Unfall Versicherung

Die Unfallversicherung ist ein Bestandteil der Sozialversicherung. Sie wurde erstmals 1884 in Form einer Arbeiterversicherung eingeführt.

Eine gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht für alle Beschäftigte wie Studenten, Azubis oder Arbeitnehmer. Bei einer Pflichtversicherung werden die Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt und der Unfallversicherungsträger ist im Versicherungsfall zur Zahlung der Leistungen verpflichtet, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit sind die Risiken, die von der Unfallversicherung versichert werden. Die Unfallversicherung beinhaltet berufsfördernde und medizinische Leistungen sowie Entschädigungs- und Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld oder Hinterbliebenenrente. Der Unfallversicherungsschutz wird durch die Abweichung vom Arbeitsweg und Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeit gefährdet.

Im Versicherungsfall kommen Geldleistungen wie Unfallrente, Pflegegeld, Berufskrankheitsrente, Übergangsgeld, Abfindungszahlungen, Hinterbliebenenrente, Beihilfe und Sterbegeld.


Unfallversicherung Vergleich
Wieviele Personen möchten Sie versichern?
Tarifgruppe des Antragstellers (Öffentlichen Dienst?)
Eingabemaske Unfallversicherung - Person 1
Vorname
Geburtsdatum
Geschlecht
Handwerkliche/körperliche Tätigkeit
Tätig als (es gibt Sondereinstufungen für diese Berufe)
Hilfe
Für einige Gesellschaften gibt es eigene Tarife für diese Berufe.
Grundinvalidität
Hilfe
Diese Summe sollte bei etwa dem 2-3 fachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.
Progression Diagramm anzeigen
Hilfe
Wer vor allem im oberen Invaliditätsbereich gut abgesichert sein will sollte eine hohe Progression wählen. Empfehlen würden wir aber hier 225% oder 350%. Schauen Sie sich bitte dazu auch die Infografik an.
Vollinvalidität
Hilfe
Die max. Leistung bei 100% Invalidität.
Todesfall
Hilfe
Kommt man durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.
Übergangsleistung
Hilfe
Diese Leistung wird in der Regel nach 6 Monaten gezahlt, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit mindestens 50% beeinträchtigt ist. Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll diese Leistung zu versichern.
Krankenhaus+ Genesungsgeld
Hilfe
Liegt man nach einem Unfall im Krankenhaus wird für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erhält man Genesungsgeld für die Tage im Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird jedoch ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.
Unfall-Rente
Hilfe
Nach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Unserer Meinung ist diese Leistung sehr teuer zu versichern. Sie sollten statt dessen eine höhere Grundsumme versichern, da gibt es auch schon ab 1% Invalidität mehr Leistung.
Knochenbruch (siehe Hilfe)
Hilfe
Es gibt nur wenig Anbieter die nach einem Unfall bestimmt Knochenbrüche mit einer Einmalzahlung abfinden. Sie finden diese Leistungen im Berechnungsergebnis im Leistungsvergleich und noch näher beschrieben im Bedingungswerk des Anbieters.
Einschluß Schwere Krankheiten (Krebserkrankung, Schlaganfall, Herzinfarkt)
Hilfe
Absicherung gegen Schlaganfall, Herzinfarkt und fortgeschrittene Krebserkrankungen
Sofortige Leistung bei Anspruchanerkennung
Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr
Besonders günstige Prämien für Nichtraucher
Unkomplizierte Risikoprüfung
Nichtraucher ist wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung kein Nikotin aktiv zu sich genommen hat.
Diese Einmalzahlung wir geleistet bei erstmaliger Diagnose von fortgeschrittener Krebserkrankung, Schlaganfall oder Herzinfarkt.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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Die Versicherten können außerdem Sachleistungen wie Hilfsmittel oder Krankenbehandlung beanspruchen. Die Träger der Unfallversicherung halten spezielle Kliniken vor, um besonders schnelle Rehabilitation im Falle eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit zu gewährleisten. Eine Unfallversicherung gewährleistet die Berufshilfe zur Wiedereingliederung im Berufsleben.

Sie lässt sich mit Beiträgen der Mitgliedsunternehmen finanzieren. Die Beitragshöhe ist von der Gefahrklasse und der Arbeitsentgeltsumme abhängig. Die Beiträge der Unfallversicherung in der Landwirtschaft richten sich nach der Flächengröße des bewirtschafteten Landes und der Anzahl der Tiere. Die Unfallversicherung im Bereich Studenten, Schüler und Kindergartenkinder wird aus Steuern finanziert.

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