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Unfallversicherung Unfall Versicherung |
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Die Unfallversicherung ist ein Bestandteil der Sozialversicherung.
Sie wurde erstmals 1884 in Form einer Arbeiterversicherung eingeführt.
Eine gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht für alle Beschäftigte wie Studenten, Azubis oder Arbeitnehmer.
Bei einer Pflichtversicherung werden die Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt und der Unfallversicherungsträger ist im Versicherungsfall zur Zahlung der Leistungen verpflichtet, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind.
Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit sind die Risiken, die von der Unfallversicherung versichert werden.
Die Unfallversicherung beinhaltet berufsfördernde und medizinische Leistungen sowie Entschädigungs- und Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld oder Hinterbliebenenrente.
Der Unfallversicherungsschutz wird durch die Abweichung vom Arbeitsweg und Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeit gefährdet.
Im Versicherungsfall kommen Geldleistungen wie Unfallrente, Pflegegeld,
Berufskrankheitsrente, Übergangsgeld, Abfindungszahlungen,
Hinterbliebenenrente, Beihilfe und Sterbegeld.
Die Versicherten können außerdem Sachleistungen wie Hilfsmittel oder Krankenbehandlung beanspruchen.
Die Träger der Unfallversicherung halten spezielle Kliniken vor,
um besonders schnelle Rehabilitation im Falle eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit zu gewährleisten.
Eine Unfallversicherung gewährleistet die Berufshilfe zur Wiedereingliederung im Berufsleben.
Sie lässt sich mit Beiträgen der Mitgliedsunternehmen finanzieren.
Die Beitragshöhe ist von der Gefahrklasse und der Arbeitsentgeltsumme
abhängig.
Die Beiträge der Unfallversicherung in der Landwirtschaft richten sich
nach der Flächengröße des bewirtschafteten Landes und der Anzahl der Tiere.
Die Unfallversicherung im Bereich Studenten, Schüler und Kindergartenkinder wird aus Steuern finanziert.
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