| Rentenversicherung Rente |
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Wer arbeitet, finanziert die Rente der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen, und hat somit selber Anspruch auf Rente, dies versichert der Generationenvertrag. Die gesetzliche Rentenversicherung hat in Deutschland ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Sie gehören zu der Versicherung, weil sie vorbeugend wirken. Also so, dass die Versicherung die Rentenzahlung verzögert. Ebenfalls trägt die Versicherung in einigen Fällen die Kosten die man zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, zum Beispiel auch die Reha.
Erst wenn dies alles nichts bringt wird die Rente gewährt. Die verschiedenen Renten sind: Altersrente- also wenn man zu alt ist um zu arbeiten. Erwerbsminderungsrente- wenn man nicht mehr genug arbeiten kann um das nötige Geld zum leben zu verdienen. Hinterbliebenenrente- Wenn man verstirbt und jemanden hinterlässt der nicht alleine für sich sorgen kann. Rentenbeiträge Die Rente wird durch Beiträge finanziert die zur Hälfte von dem Arbeitgeber und zur anderen Hälfte von dem Arbeitnehmer finanziert wird. Wer sich jedoch selbstständig versichert trägt den Beitrag allein. Für Unternehmer kommt für die private Rentenvorsorge dann auch die Rüruprente in Frage. Privatrente ansparen zum Beispiel mit der Riester Rente. Wenn man diese nutzen möchte sollte man auch einen Riester Rente Vergleich durchführen. Die private Rentenversicherung kann man damit gut abdecken. |
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