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Pflegeversicherung Pflege Versicherung

Die Pflege Versicherung ist eine durch umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems.

Wenn ein Mensch auf Grund einer Erkrankung oder einer Behinderung mindestens einmal in der Woche für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße Unterstützung im täglichen Leben benötigt, erhält er die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die deutsche Pflegeversicherung zahlt die Unterstützung die der geschädigte bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Mobilität benötigt.

 Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in drei Stufen unterteilt.

Die Pflegekasse trifft die Entscheidung zur Einstufung des Versicherten in eine der drei Pflegestufen.

In der Pflegestufe 1 besteht erhebliche Pflegebedürftigkeit für den Versicherten.

Das heißt der Versicherte benötigt mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag, davon müssen 45 Minuten für die Grundpflege benötigt werden.

Bei der Pflegestufe 2 muss der Versicherte schwer Pflegebedürftig sein, also einen Hilfebedarf von 180 Minuten am Tag brauchen, wovon 120 Minuten täglich für die Grundpflege gebraucht werden müssen.

In der Pflegestufe 3 besteht schwerste Pflegebedürftigkeit für den Versicherten, ihm stehen 300 Minuten tägliche Betreuung zu, wovon aber 240 Minuten für die Grundpflege in Anspruch genommen werden müssen.

Wenn ein Versicherter mehr als 300 Minuten Pflege benötigt und somit die Pflegestufe 3 überschritten wird, liegt ein Härtefall vor. Die Pflegeversicherung kann in diesem Fall durch die Pflegesachleistung eine vollstationäre Pflege und gegebenenfalls weitere Leistungen gewähren.



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