| Hausratversicherung |
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Im Falle eines Feuers, eines Wasserschadens, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub oder von Vandalismus deckt die Hausratversicherung den Schaden der durch eine der aufgezählten Sachen verursacht worden sein muss. Die Kosten die durch diesen Schaden entstanden sind, wie zum Beispiel die Hotelkosten bei einem Wasserrohrbruch, werden ebenfalls übernommen. Je nach Bedarf kann man andere Dinge in die Versicherung mit einschließen, wodurch der Beitrag steigt. Nahezu alle beweglichen Sachen die sich in dem Haushalt befinden sind durch die Hausratversicherung geschützt. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel.
Meistens ist die Haftung der Hausratversicherung begrenzt, dadurch wirkt sich die Unterversicherung im Schadensfall nachteilig aus. Zum Beispiel heißt das bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro bezahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer immer nur 5/8 vom Schaden, also maximal 50.000 Euro. Fast alle Versicherungen bieten an auf diese so genannte „Einrede im Schadensfall“ zu verzichten, wenn der Versicherte bereit ist eine vorher festgelegte Summe auf jeden Quadratmeter der Wohnfläche zu zahlen. Das nennt man Unterversicherungsverzicht. Das garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert des Hausrates ersetzt zu bekommen. Dieses kann jedoch schnell bei sehr großen Wohnungen zu einer teuren Überversicherung führen.
Partner: Hausratversicherung Infos und Hausrat Haftpflicht-Vergleich. Bevor man heutezutage ein Haus kauft ist es in den meisten Fällen zu empfehlen vorher eine Immobilienbewertung machen zu lassen und einen Gutachter für den Hauskauf einzuschalten. |
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