| Freistellungsauftrag |
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Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Wenn man einen solchen Antrag nicht gestellt hat , dann müssen die Banken 30 Prozent der Zinserträge an das Finanzamt abführen. Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenlos und bei Ihrer Bank möglich.
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