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Altersvorsorge, Rente, Rentenversicherung
BU-Versicherung
Früher war die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Bestandteil des gesetzlichen Versicherungsschutzes, dies gilt inzwischen aber nur noch für Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen haben lediglich Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die allerdings nur gewährt wird, wenn die Arbeitsfähigkeit drei Stunden täglich unterschreitet. Wer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und über keine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, muss also jede Tätigkeit annehmen, zu deren Ausübung er noch in der Lage ist, selbst wenn sich diese bezüglich der Bezahlung und des Ansehens deutlich von seiner eigentlichen Arbeit unterscheidet. Daher ist es sinnvoll, sich zusätzlich privat abzusichern, um bei schweren Erkrankungen oder Unfallfolgen eine regelmäßige monatliche Rente zu erhalten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn die versicherte Tätigkeit länger als ein halbes Jahr nicht mehr zu mindestens fünfzig Prozent ausgeübt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungsfähigkeit noch für eine andere Arbeit ausreichen würde, relevant ist stets der Beruf, der im Versicherungsvertrag festgehalten ist. Je risikoreicher dieser ist, desto höher sind die Beiträge, die in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt werden müssen. Bei einem Dachdecker ist die Gefahr eines Unfalls oder körperlicher Verschleißerscheinungen beispielsweise deutlich höher als bei einer Sekretärin. Auch die psychische Belastung des jeweiligen Berufs spielt bei der Risikobewertung eine große Rolle, weshalb Lehrer in der Regel verhältnismäßig hohe Beiträge bezahlen müssen, während viele klassische Bürojobs sehr günstig eingestuft werden.

Bei einigen Berufen kann es vorkommen, dass diese bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich klassifiziert werden. Daher kann es sinnvoll sein, bei mehreren Anbietern einen Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen und sich anschließend für das beste Angebot zu entscheiden. Da bei Versicherungsverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht besteht, geht man bei diesem Vorgehen keinerlei Risiko ein und kann den Antrag bei den nicht infrage kommenden Versicherungsunternehmen ohne jede Begründung schriftlich zurückziehen. Dies ist zwar mit etwas Aufwand verbunden, kann sich mitunter aber deutlich bezahlt machen, da die Beitragsdifferenzen in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr betragen können.
 

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