Was darf ein Hartz 4 Empfänger besitzen?

Mit Hartz 4 wird in der Umgangssprache das Arbeitslosengeld II bezeichnet. Dies ist der Ersatz für die frühere Sozialhilfe die Bedürftige heute bekommen. Um einen Anspruch auf diese Leistung zu haben, dürfen im privaten Vermögen aber nur bestimmte Vermögenswerte vorhanden sein. Sollten die Werte überschritten sein muss man erst das private Vermögen aufbrauchen um Anspruch auf Hartz IV zu haben.
Ein Betrag von 200 EUR je Lebensalter bliebt Anrechnungsfrei.
Als Minimum dürfen 4100 EUR auf dem Sparbuch sein und maximal 13000 EUR.
Des Weiteren gibt es den Anschaffungsfreibetrag in Höhe von 750 EUR pro Person je Bedarfsgemeinschaft.
Anrechnungsfrei bleiben auch Wohneigentum sofern die Größe entsprechend ist und Haushaltsutensilien.
Auch dürfen Hartz IV Empfänger ein Auto haben. Dieses darf allerdings, nach neuester Rechtssprechung, keinen höheren Wert als 7500 Euro haben. Wenn es zum Beispiel 20000 EUR Wert ist werden die 12500 EUR als Differenz angerechnet.
Ausserdem dürfen 200 EUR pro Lebensalter in private Altersvorsorge investiert werden. Allerdings muss ein Nachweis vorhanden sein das die Leistung wirklich erst im Rentenalter erfolgen wird. Die Riester Rente zum Beispiel ist Hartz 4 geschützt. Ein Leasingauto aus dem Autoleasing hingegen wohl nicht, bzw. mit Hartz 4 nicht mehr finanzierbar. Ein CD-Player ist sicherlich ein Objekt bei dem es auf den Wert ankommt.

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