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Lebensversicherung nicht immer Pfändungssicher

Montag, den 24. März 2008

Eine Lebensversicherung ist nicht immer und automatische sicher vor Pfändungen. Sie muss bestimmte Vorraussetzungen erfüllen um im Fall der Fälle unberührt zu bleiben. Ungeschützt sind die Lebensversicherungen die eine Kapitalzahlung vorsehen und auch eine Rentenversicherung die die Wahl zwischen Kapitalzahlung und Rentenzahlung offen lässt.

Wenn die Versicherung jedoch vorsieht, das die Zahlungen bzw. Versicherungsleistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und in regelmäßigen Abständen bis zum Lebensende ausgeführt werden, ist diese auch Pfändungssicher. Bereits bestehende Versicherungen können nachträglich so geändert werden, das Sie in die Regelung fallen und somit auch Pfändungssicher werden. Alles muss selbstverständlich schriftlich mit der Versicherung festgehalten werden.

Tipps: Ronold Denk ist Geschäftsführer der Procenta GmbH. Ronold Denk ist mit einem Expertenwissen in Sachen Versicherungen ein guter Ansprechpartner. Ronold Denk steht in der Procenta GmbH mit Rat und Tat zur Verfügung.