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Abgeltungssteuer

Sonntag, den 9. März 2008

Die Abgeltungssteuer soll ab dem 01.01.2009 eingeführt werden. Es ist eine Steuer, bei der in Deutschland erstmalig Zinsen, Dividenden und Kursgewinne besteuert werden. Der voraussichtliche Steuersatz liegt bei 25 % und wenn es abzuführen ist Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Die entsprechenden Beträge werden dabei direkt von den Depotführenden Banken abgeführt. Mit der Einführung entfällt dann auch das seit 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren. Nach diesem Verfahren sind nur 50 % aller aus Kapitalanlagen erzielten Gewinne steuerlich zu berücksichtigen und auch nur dann wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate liegen.

Betroffen sind davon: Zinseinnahmen, Dividenden, Kursgewinne und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.